Hausordnung

Wir begrüßen Sie herzlich im Buxtehude Museum und wünschen Ihnen einen interessanten und angenehmen Aufenthalt. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennen Sie unsere Hausordnung an.

Museum
Bitte nehmen Sie keine Tiere (mit Ausnahme von Blindenführhunden) in das Museum mit. Im Brandfall suchen Sie bitte ohne Umwege den nächsten Notausgang auf und folgen den Anweisungen des Museumspersonals. Die Fluchtwege sind stets freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

Sammlung und Ausstellungsräume
Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.
Benutzen Sie Ihr Mobiltelefon bitte nur so, dass andere Gäste hierdurch nicht gestört werden.
Lehrkräfte und Begleitpersonen von Schulklassen sowie anderen Jugend- und Kindergruppen müssen die Gruppe ausreichend beaufsichtigen. Kinder unter 14 Jahren dürfen das Museum nur in Begleitung von Erwachsenen betreten.
Besucher*innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.
Der Sonderausstellungsbereich wird je nach Vorgabe der Leihgeber*innen videoüberwacht.

Garderobe und Schließfächer
Bitte schließen Sie größere Taschen und Rucksäcke (als Richtgröße gilt Din A 4), Mäntel, Regenbekleidung, Schirme und Wanderstöcke in den dafür vorgesehenen Garderobenschränken ein. Ausgenommen ist die Verwendung von medizinisch begründeten Gehhilfen. Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal. Dem Museum steht das Recht zu, verschlossene Garderobenschränke nach 72 Stunden zu öffnen, zu leeren und den Inhalt als Fundsache zu behandeln. Das Museum übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung der in den abgeschlossenen Schließfächern deponierten Gegenstände. Für den Verlust von Geld und Wertsachen haftet das Museum ebenfalls nicht.

 Foto-, Film- und Audioaufnahmen
Zu privaten Zwecken ist das Fotografieren und Filmen ohne Blitz, Stativ und Handy-Stick in den Ausstellungen gestattet. Ausnahmen werden am Eingang der Ausstellungsbereiche bekannt gegeben. Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich.

Aufsichtspersonal
Unser Aufsichtspersonal steht Ihnen gern für Auskünfte und zur Hilfestellung zur Verfügung. Unser Personal ist aber auch angewiesen, Sie um die Einhaltung der Hausordnung zu bitten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, kann Ihnen der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. Bei Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

Buxtehude,  9. Juli 2021                                     Dr. Susanne B. Keller, Museumsleitung

 

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